Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht
Mit der 240. Ergänzungslieferung zum Bergmann, die Anfang März erscheint, werden die Berichte zu Albanien, Litauen, Kuba, Montenegro, Neuseeland, zu den Niederlanden und zur Türkei auf den neuesten Stand gebracht; zu Polen wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.
Im Einzelnen:
Albanien
Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz vom 29.7.2020, in Kraft seit 14.10.2020, das u. a. dem 2013 im Verwaltungsweg eingeführten Abstammungsprinzip nunmehr Gesetzeskraft verleiht und die Einbürgerung aufgrund größerer wirtschaftlicher Investitionen in Albanien erleichtert. Im Übrigen wurden die Änderungen des Gesetzes über Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie durch Gesetz vom 15.10.2020 berücksichtigt.
Litauen
Gegenstand der Aktualisierung sind zahlreiche punktuelle Gesetzesänderungen teils redaktioneller Art unter Anpassung an andere Gesetze und geänderte Behördenzuständigkeiten. Sachlich von Bedeutung sind insbesondere die Einführung der Individualbeschwerde zum Verfassungsgericht m. W. v. 1.9.2019, im Staatsbürgerschaftsgesetz die Erweiterung der Ausnahmen zugunsten einer doppelten Staatsangehörigkeit m. W. v. 31.10.2018 sowie im Zivilgesetzbuch Feinjustierungen bei der Handlungsfähigkeit und in den Bereichen elterliche Verantwortung, Adoption und Vormundschaft/Betreuung m. W. v. 1.7.2018, 1.5.2019 und 19.11.2020. In das Zivilstandsgesetz wurde m. W. v. 1.9.2019 für die Eheschließung von Ausländern aus Nicht-EU/EWR-Staaten die zusätzliche Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts in Litauen aufgenommen.
Kuba
Die Aktualisierung berücksichtigt v. a. die neue Verfassung vom 10.4.2019. Diese hat das Staatsangehörigkeitsrecht (für das nach wie vor keine einfachgesetzliche Regelung existiert) auf eine neue Grundlage gestellt; neu ist insbesondere die Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus wurden auch die verfassungsrechtlich geregelten familienrechtlichen Vorgaben neu gefasst. An einigen weiteren Stellen des Berichts erfolgten punktuelle Aktualisierungen.
Montenegro
Die Aktualisierung betrifft va das Gesetz über die Lebenspartnerschaft von Personen des gleichen Geschlechts vom 7.7.2020, das am 15.7.2020 iK getreten ist und ab dem 15.7.2021 anwendbar sein wird. An einigen weiteren Stellen des Berichts wurden punktuelle Neuerungen berücksichtigt.
Neuseeland
Eine umfassende Überarbeitung berücksichtigt die seit der letzten Fassung des Berichts ergangenen zahlreichen, teils punktuellen Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeits- und im Familienrecht. Deren Schwerpunkte waren 2013 die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und im Anschluss daran eine zunehmende Angleichung von Ehe und Civil Union, ab 2015 eine sukzessive Modernisierung des Kindesunterhalts sowie 2018 die Neuregelung der Ehemündigkeit. Ergänzend wurde u. a. für offene Fragen auf die jüngste Rechtsprechung und aktuelle Literatur hingewiesen.
Niederlande
Die Aktualisierung umfasst jüngste Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht und die grundlegende Neubearbeitung des gesamten darstellenden Teils im Bereich des internationalen und nationalen Familienrechts. In die gesetzlichen Bestimmungen mit Stand vom 12.11.2020 wurde die im 10. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammengefasste Normierung des internationalen Privatrechts, welche die ehemaligen Einzelgesetze auf diesem Gebiet ersetzt, aufgenommen; ebenso wurden die ergänzenden Gesetze zur Ausführung im Bereich des IPR auf den neuesten Stand gebracht.
Polen
Es wird auf Änderungen im Abstammungsrecht hingewiesen.
Türkei
Nach kleineren punktuellen Änderungen im Staatsangehörigkeits- und Familienrecht wurde der Bericht auch unter Einarbeitung jüngster Rechtsprechung auf den aktuellen Stand gebracht.