25. Juli 2019
Haager Konferenz

Haager Übereinkommen über Anerkennung und Vollstreckung

Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen wurde am 2.7.2019 verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft, da dafür mindestens zwei Ratifizierungen nötig sind. Bisher wurde es lediglich von Uruguay ratifiziert. Gemäß seinem Art 2 findet das Übereinkommen auf Status-, Unterhalts- und sonstige Familiensachen einschließlich des Ehegüterrechts keine Anwendung.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr 41)