Spanien

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Eheschließung beim Notar erleichtert

Anlässlich des nach Verschiebungen nun definitiven vollständigen Inkrafttretens des Zivilregistergesetzes am 30.4.2021 treten auch in anderen Gesetzen Änderungen in Kraft.

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Auslegung von Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs

Das Plenum der 1. Kammer (Sala) des Obersten Gerichtshofs hat mit Urteil Nr. 207/2020 vom 29.5.2020 entschieden, dass der Begriff „in Spanien geboren“ in der den Staatsangehörigkeitserwerb betreffenden Regelung des Art. 17 Abs 1 lit c des Zivilgesetzbuchs restriktiv auszulegen ist.

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Kein Bestehen "ehelicher Pflichten"

Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat in einer strafrechtlichen Entscheidung vom 22.5.2019 ausgeführt, dass es keine „ehelichen Pflichten“ (zur Duldung des Beischlafs) gebe.

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Verordnung zum Adoptionsverfahren erlassen

Die Autonome Gemeinschaft Extremadura hat eine Verordnung zur Regelung der Handlungen der Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft Extremadura auf dem Gebiet der Minderjährigenadoption erlassen.

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Frist für Antrag auf Staatsangehörigkeitserwerb verlängert

Durch die Anordnung PRA/325/2018 vom 15.3.2018, mit der eine Entscheidung des Ministerrats vom 9.3.2018 veröffentlicht wird, ist die Antragsfrist, bis zu deren Ende Abkömmlinge sephardischer Juden nach Gesetz 12/15 vom 24.6.2015 die spanische Staatsangehörigkeit beantragen können, bis zum 1.10.2019 verlängert worden.

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