Nordmazedonien

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betr. Gutachten des EGMR wird für Nordmazedonien am 1.1.2024 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

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Mazedonien in Nordmazedonien umbenannt

Die Republik Mazedonien hat sich durch Verfassungsänderung XXXIII, verkündet am 11. 1. 2019, in „Republik Nordmazedonien“ umbenannt. Die Änderung ist seit dem 12. 2. 2019 in Kraft. Alle künftigen Nachrichten zu diesem Staat erscheinen deshalb unter dem Namen „Nordmazedonien“. Aus technischen Gründen wird die Nachrichtensuche auf Bergmann Aktuell auch für vor diesem Zeitpunkt liegende Nachrichten auf „Nordmazedonien“ umgestellt.

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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat nach Art. 25 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern seinen Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens mit Wirkung vom 16.4.2018 für weitere fünf Jahre erneuert.
Quelle: BGBl. 2018 II 28 und (SEV Nr 058) mit Text des Vorbehalts.

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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 24.4.1967 erklärt.

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EMRK-Protokoll Nr. 15

Am 18.11.2013 hat die Republik Moldau das EMRK-Protokoll Nr. 15 unterzeichnet, kurz darauf Mazedonien. Damit hat das Protokoll jetzt 28 Unterzeichner.
 

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