Rumänien

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Rechtsmittel gegen EGMR-Urteil

Rumänien hat gegen das  Urteil des EGMR vom 23.5.2023, mit dem es wegen des Fehlens eines Rechtsrahmens für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verurteilt wurde, Rechtsmittel eingelegt.

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Urteil zu fehlender Regelung zu gleichgeschlechtlichen Verbindungen

Am 23.5.2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das Fehlen der Möglichkeit, nach rumänischem Recht eine rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Partnerschaft (d. h. eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft) zu schließen, eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellt.

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Änderungen im Adoptionsrecht in Kraft

Am 12.8.2016 ist das Gesetz Nr. 57/2016 über die Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 273/2004 über das Adoptionsverfahren und anderer Normativakte in Kraft getreten.
 

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Antrag einer Bürgerinitiative auf Verfassungsänderung zulässig

Das Plenum des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constituțională a României) hat am 20.7.2016 entschieden, dass der Antrag einer Bürgerinitiative auf Änderung von Art. 48 der Verfassung zwecks Einführung der Definition der Ehe als Verbindung verschiedengeschlechtlicher Partner verfassungsrechtlich zulässig ist.

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CIEC-Übereinkommen Nr. 16

Das CIEC-Übereinkommen Nr. 16 vom 8.9.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern ist für Rumänien am 5.6.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 1195

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