Das UN-Übk. v. 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird nach seinem Art. 39 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14.4.2024 in Kraft treten.
Das Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14. 4. 2024 in Kraft treten.
Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (betreffend das Individualbeschwerdeverfahren an den Ausschuss) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist für São Tomé und Príncipe am 25.6.2021 in Kraft getreten.