Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) wird für Andorra am 1.12.2017 in Kraft treten.
Das Haager Übereinkommen vom 12.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist für Kasachstan am 25.11.2016 in Kraft getreten.
Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.
Am 1.8.2014 tritt das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt für 11 Staaten in Kraft, am 1.11.2014 für zwei weitere.