FAQ

16. Mai 2023

Mitteilungen, die in einen Vorgang übernommen, aber noch nicht abschließend bearbeitet wurden, konnten durch Abschließen im Posteingang oder im Vorgang auch unbeabsichtigt gelöscht werden. Damit konnten sie danach nicht mehr angezeigt und auch nicht mehr in die Sammelakte übernommen werden. Um ein versehentliches Löschen in Zukunft zu verhindern, wurde diese Funktionen für solche Nachrichten aus dem Posteingang und aus dem Vorgang entfernt.

Insbesondere für große Standesämter hat sich damit ein neues Problem speziell für die Nachricht 017010 ergeben, mit der die Daten der Anmeldung der Eheschließung vom die Ehefähigkeit prüfenden an das die Eheschließung beurkundende Standesamt übermittelt werden. Weil diese Vorgänge bis zu einem halben Jahr auf ihren Abschluss warten, füllt sich der Posteingang und wird unübersichtlich.

Abhilfe schaffen zunächst die Filtermöglichkeiten, mit denen die Liste zum Beispiel auf einzelne XPS-Nachrichten begrenzt werden kann, oder nach dem Status, der anzeigt, ob ein Posteingang schon zur Bearbeitung übernommen wurde, oder welche Posteingänge neu sind.

Mit einem nächsten Update wird der Prozess überarbeitet. In der Posteingangsliste werden dann nur neue und reservierte Nachrichten angezeigt. Die Nachrichten, die bereits übernommen wurden, sind dann nur noch über das Auswahlkriterium Status zu sehen.

4. Mai 2023

Das Straßburger Abkommen der CIEC Nr. 34, mit dem die mehrsprachigen Personenstandsurkunden der gesellschaftlichen Realität angepasst wurden, ist mit der Ratifizierung durch das Vertragsgesetz vom 17.7.2017 (BGBl. 2017 II S. 938) i.V.m. Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens für Deutschland am 1.11.2022 in Kraft getreten.

Im Unterschied zu den – auch weiterhin gültigen – bisherigen CIEC-Urkunden können damit nun auch mehrsprachige Eheurkunden für gleichgeschlechtliche Ehegatten und Lebenspartner sowie für Geburtsurkunden mit gleichgeschlechtlichen Eltern ausgestellt werden.

Die Formulare stehen jetzt mit Übersetzungen auf der Rückseite im Formularserver zur Verfügung.

Die Aufnahme in das Fachverfahren ist mit einem der nächsten Updates vorgesehen.

4. Mai 2023

Mit dem 3. PStRÄndG wurde die Angabe der Geburtszeit in die Geburtsurkunde aufgenommen. Damit ist ein weiteres Formular zur Auskunft über die Geburtszeit nicht mehr erforderlich.

Auf diese Änderung hinzuweisen, wurde in den Informationen zur Auslieferungen versäumt.

30. Januar 2023

Die Mitteilung 051020 wird nur versendet, wenn die positive Antwort der Ausländerbehörde (071020) auf die Anfrage (071010) nach der Verfügung der Geburt eintrifft und im Bereich GH bearbeitet wird.

FAQ Statistik 1

Abb. 1

FAQ Statistik 2

Abb. 2

Hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG erworben, ist ein Hinweis einzutragen. In dem Feld StAngehörigkeit wird mit Gleich (=) der Text >deutsch nach § 4 Abs. 3 StAG< übernommen.

FAQ Statistik 3

Abb. 3

Wenn dieser Eintrag fehlt, kommt es beim Senden zu einer Fehlermeldung, die sagt, dass etwas fehlt (not complete), nämlich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. In diesem Fall ist die Mitteilung 051020 nicht zu versenden. Der Hinweis muss in einem neuen Vorgang nachgetragen und danach der Bevölkerungsstatistik mitgeteilt werden.

30. Januar 2023

Ob es sich bei einer Nachricht 051010 oder 054010 um eine versehentliche Doppelbeurkundung handelt, stellt das Statistische Landesamt durch Abgleich aller Daten selbst fest. Eine zusätzliche Nachricht durch das Standesamt ist nicht erforderlich.

Wurde eine Beurkundung berichtigt, weil sie für eine falsche Person vorgenommen wurde, ist eine Berichtigungsnachricht nicht zu versenden, wenn nur die Namen berichtigt wurden. Die Nachrichten an die Statistik sind grundsätzlich anonymisiert.

Ist versehentlich eine Nachricht für eine Beurkundung unterblieben und sind die Vorgangsdaten inzwischen gelöscht, ist nur eine konventionelle Mitteilung per Telefon oder E-Mail möglich.

Niemals ist an Stelle einer XPS-Nachricht ein beglaubigter Registerausdruck zu versenden!

2. Januar 2023

Eine Ehe, die im Dezember wirksam vor einer Urkundsperson im Standesamt geschlossen wurde, ist gültig, auch wenn sie nicht mehr im Eheregister von 2022 gespeichert wurde.

Mit der Beurkundung durch Verfügung und Signierung im Januar 2023 wird auch eine neue Registernummer vergeben. Wurde bereits bei der Eheschließung eine Registernummer für das Jahr 2022 angelegt, verfällt diese.

Den Ehegatten sind neue Eheurkunden auszustellen.

9. Dezember 2022

Die Vornamenstatistik wird in der Rubrik Standesamt Listen aufgerufen.

In den Datenfeldern Beurkundet von/bis wird der Beurkundungszeitraum eingegeben. Mit der Funktion suchen wird die Liste der Vornamen, die in diesem Zeitraum vergeben wurden, erzeugt und angezeigt.

Die Liste zeigt die Anzahl (Häufigkeit des Vornamens) an, den Vornamen, das Geschlecht und die Position des Vornamens.

Aus der Gesamtmenge der Daten wird die Statistik der Rangfolge der Vornamen erzeugt, die über den Befehl PDF als PDF angezeigt wird, sowie ausgedruckt und gespeichert werden kann.

Für den Export an die Gesellschaft für deutsche Sprache wird der Inhalt der Statistik im CSV-Format aufbereitet. Mit der Funktion CSV speichern wird ein Dialog zum Speichern der CSV-Datei aufgerufen.

Der Dateiname sollte den Namen des eigenen Standesamts enthalten. Die gespeicherte CSV-Datei wird per E-Mail an vornamen@gfds.de gesendet.

22. November 2022

Das 3. PStRÄndG, mit dem der Wegfall der Angabe der Religionszugehörigkeit in Kraft getreten ist, wurde am 7. Oktober 2022 veröffentlicht. Damit blieben bis zur Produktivsetzung des Updates auf AutiSta 12.2 bei den dafür verantwortlichen Betreibern drei Wochen Zeit, um die entscheidenden, für den Bürger sichtbaren Änderungen umzusetzen.

Mit dem Hotfix AutiSta 12.2 ist das gelungen. Die Angaben über die Religionszugehörigkeit werden nicht mehr in die Register aufgenommen, und die Urkunden enthalten den Leittext nicht mehr. Nach der Beurkundung des Kirchenaustritts werden die Personenstandsregister nicht mehr benachrichtigt.

Punkt 2 der Informationen zur Auslieferung (siehe Hilfe, Dokumentation) spricht ausdrücklich von >ersten Anpassungen< hinsichtlich des Wegfalls der Angaben zu Religionszugehörigkeit

Mit dem Update auf AutiSta 12.3 (Mai 2023) werden die weiteren Änderungen vorgenommen, mit denen dann das Datenfeld auch von den Masken entfernt wird.

7. November 2022

Im Zuge von Korrekturarbeiten wurden Vorlagen vertauscht. Ab sofort stehen im Formularserver wieder dieselben Formulare wie bisher zur Verfügung. Wartungsarbeiten werden im Dezember durchgeführt.

7. November 2022

FAQ Umsatzsteuer

Abb. 1

Für Positionen, für die Mehrwertsteuer zu entrichten ist, ist der Mehrwertsteuersatz anzugeben. Sie wird auch heute schon berücksichtigt.

FAQ Umsatzsteuer 2

Abb. 2

Die Umsatzsteuer-ID Ihres Standesamts wird auf der Seite gespeichert, auf der in der Rubrik Verwaltung, Menü Einrichtung, auch die Bankverbindungen gespeichert werden. Mit dem Hotfix Autista 12.22 kann die Nummer eingetragen werden. Sie wird ab dem 1. Januar 2023 auf den Rechnungen ausgegeben.

7. November 2022

Mit XPersonenstand 1.7.7 wird die ausländische Namensart nicht mehr an die Meldebehörde übermittelt. In der Nachricht 031010 sind die Daten nicht korrekt entfernt worden, so dass es bei der Übermittlung zu einem Schemafehler kommt. Der Fehler wird in Kürze mit dem Hotfix AutiSta 12.22 behoben.

7. November 2022

Die automatische Übernahme der Daten aus den Nachrichten, nicht nur aus den Portalnachrichten, wurde an vielen Stellen durch eine blockweise Übernahme mit der Funktion Minus (-) ersetzt. Sie wird jeweils im ersten Feld der Maske oder des Datenblocks durch ein dezentes kleines rotes Minuszeichen angezeigt.

Mit dieser Änderung sollte dem Anwender die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob die Daten zu seinem Vorgang passen und ob er sie verwenden will.

Die Änderung betrifft unter anderen die XPS-Nachrichten

  • 014010 über den Sterbefall an den Geburtseintrag der verstorbenen Person,
  • 012021 über die Eheschließung mit Namensbestimmung an den Geburtseintrag des Kindes,
  • 081030, 082030, 083030, 084030, Anforderungen von Urkunden.
     

Die ersten Tage nach Produktivnahme des Novemberupdates zeigen, dass die bisherige Methode wohl doch die bessere war. Mit dem nächsten Update werden die Datenübernahmen noch einmal überarbeitet.

Bei den neuen Anforderungen von Bescheinigungen über eine Namensänderung verhält sich die Datenübernahme den Urkundenanforderungen entsprechend. Sie wird auch für diese Nachrichten (081031, 082031 und 083031) überprüft.

3. November 2022

Mit AutiSta 12.2 hat sich die Technologie zum Aufbereiten des Drucks geändert. Bei einigen Druckern muss für den Ausdruck der A5 Urkunden das dafür genutzte Druckziel angepasst werden.

FAQ

Abb. 1

Stellen Sie als Format für den Druck "DOK" ein. Wenn dann der Ausdruck immer noch über den Rand hinausragt, ist – je nach Druckermodell - die Funktion Skalierung beim Druck und die Verschiebung anzupassen.

21. September 2022

Angaben des Absenders

Die Angaben des Absenders enthalten immer die gleichen Pflichtfelder. Die Daten werden systemseitig geliefert. Individuell für jeden Vorgang anzugeben sind der Ansprechpartner und die Kontaktdaten.

Für diese Angaben wird ist die Maske Ansprechpartner vorgesehen, die immer aufgerufen wird, wenn Mitteilungspflichten bestehen.

Sind die Angaben leer, kommt es beim Versenden zu einer Fehlermeldung, die angibt, dass das System Daten zur Erreichbarkeit erwartet. Da es sich nicht um urkundliche Angaben der Einträge handelt, können sie noch im Rahmen der Vorgangsbearbeitung ergänzt werden.

21. September 2022

Die XPS-Nachricht 052010, die sowohl nach der Eheschließung im Inland als auch nach der Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland zu versenden ist, enthält das Feld Staatsangehörigkeit als Pflichtfeld, auch für den deutschen Ehegatten. Diese Angabe, die auch für die Frage der Namensführung in der Ehe verwendet wird und die Vorgangslogik steuert, muss grundsätzlich gemacht werden.

Wenn sie fehlt, kann der Vorgang nicht abschließend bearbeitet und die XPS-Nachricht nicht versendet werden.

FAQ

Die Ehefähigkeit von Eheschließenden, die als ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte anerkannt sind, wird nach deutschem Recht geprüft. Sie behalten jedoch die Staatsangehörigkeit ihres Heimatstaates. Diese ist anzugeben, je nach Falllage nachgewiesen oder nicht.

Ein weiteres Pflichtfeld ist der bisherige Familienstand der Eheschließenden, der zwingend für die Prüfung des Eheverbots der Doppelehe anzugeben ist. Wenn die Angabe fehlt, wird eine Fehlermeldung angezeigt und die Nachricht wird nicht versendet. Diese Angabe kann im Rahmen der Vorgangsbearbeitung ergänzt werden, da es sich nicht um ein Feld des Eheeintrags handelt.

21. September 2022

Mit der Version XPersonenstand 1.7.6, die mit AutiSta 12.0 im November 2021 implementiert wurde, ist das Feld Anzahl Kind von Elternteil 1 ein Pflichtfeld geworden, das immer eine Zahl größer 0 enthalten muss.

FAQ 1

Das Feld muss auch angegeben werden, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Ist es leer (beziehungsweise gleich 0), führt das zu einem Schemafehler.

Manchmal wird auch die Maske Ansprechpartner nicht bedient (für die es einen komfortablen Gleichcode gibt). Diese Felder sind für alle XPS-Nachrichten Pflichtfelder.

FAQ 2

Dass eine nicht schemakonforme Nachricht versendet werden soll, zeigt in der entsprechenden Zeile ein kleines rotes Zeichen an. Mit Hilfe der Maus wird die Fehlermeldung aufgerufen. Sie gibt an (technisch und englisch, aber verständlich), welche Daten das Schema vermisst.

11. Juli 2022

Die separate Bearbeitung von Folgebeurkundungen im Rahmen der Nacherfassung hat zwei Gründe. Zum einen sind speziell im Geburtenbereich Sachverhalte nach früher geltenden Vorschriften zu berücksichtigen (zum Beispiel die Legitimation). Zum anderen kann die Vorgangsbearbeitung im Bereich der Nacherfassung auf das ganze Mitteilungswesen verzichten, wodurch der Prozess der Nacherfassung besonders schlank und effizient gehalten werden kann.

Bei der Folgebeurkundung des Kirchenaustritts (oder Übertritts) greifen diese Vorteile nicht, weil keine früheren Rechtsvorschriften zu beachten sind und Mitteilungspflichten nicht bestehen.

Deshalb kann hier auf den Sonderweg in Rahmen der Nacherfassung verzichtet werden.

11. Juli 2022

Mit AutiSta 11.4 wurden die XPS-Nachrichten 012022 und 016090 eingeführt. Beide Nachrichten waren für die Mitteilung zum Geburtseintrag eines gemeinsamen Kindes der Ehegatten vorgesehen, das das fünfte Lebensjahr vollendet und sich der Namensbestimmung der Eltern zeitgleich angeschlossen hatte.

Nachdem sich herausgestellt hat, dass die Nachricht 012022 überflüssig ist, weil die Nachricht 016090 aus dem Bereich BT für nachträgliche Änderungen des Namens des Kindes alle Daten enthält, die das Geburtsstandesamt des Kindes für die Folgebeurkundung braucht, wird die Nachricht nicht mehr angeboten.

Vorgesehen sind nun nur noch drei Nachrichten:

- weiterhin die Nachrichten 012020, wenn die Ehegatten keine Namensbestimmung vorgenommen haben, oder wenn sich das Kind, das das 5. Lebensjahr vollendet hat, der Namensbestimmung der Eltern zu diesem Zeitpunkt nicht anschließt.

- weiterhin die Nachricht 012021, wenn ein Ehename bestimmt wurde und eine Folgebeurkundung im Geburtseintrag des Kindes über die Erstreckung des Ehenamens auf den Namen des Kindes vorzusehen ist, oder der Name eines Elternteils zu ändern ist.

- Hat sich das über fünf Jahre alte Kind im direkten Zusammenhang mit der Eheschließung der Eltern der Namensänderung angeschlossen, wird die Eheschließung, die Namensbestimmung der Eltern und die Anschlusserklärung dem Geburtseintrag des Kindes mit der Nachricht 016090 mitgeteilt.

Entsprechend wurden die Leittexte auf den Verfügungsmasken geändert.

(zum Beispiel Standesamt A-Dorf, jetzt B-Dorf jetzt B-Dorf)

11. Juli 2022

Jedes Standesamt, das die Personenstandsbücher früher selbstständiger Standesämter fortführt, legt die Standesamtsdaten für diese nun von ihm verwalteten Bücher in der Codetabelle Verwaltete Standesämter an.

Die Eintragung enthält die Bezeichnung des Standesamts und des Ortes vor der Eingemeindung, wie sie dort verwendet wurden.

Die Einträge der verwalteten Standesämter werden, wie die Einträge des aktiven Standesamts, zusätzlich im ePR-Server gespeichert. Die Liste Einrichtung Codetabellen Verwaltete Standesämter zeigt mit einem grünen Haken an, dass der Eintrag dort angelegt wurde.

Im Bereich der Urkundenausstellung wird nach dem verwalteten Standesamt gesucht. In die Eingangsmaske des Urkundenbereichs werden die Daten aus der Eintragssuche übernommen. Dabei wird der Standesamtsname (die Behörde, die die Urkunde ausstellt) mit dem Standesamtsnamen des verwalteten Standesamts verglichen. Sind sie ungleich, wird die Angabe auf der Urkunde automatisch ergänzt.

11. Juli 2022

Mit der Einführung elektronischer Sammelakten rückte der Inhalt der Sammelakte, bisher nur allgemein geregelt, stärker in den Blickpunkt. Deshalb musste nach einem allgemein gültigen Ordnungssystem gesucht werden, das für alle Sammelakten als Rahmen verwendet werden kann.

Das System, das mit AutiSta 11.5 erstmals eingesetzt wurde, hat sich vom Grundsatz her bereits bewährt. Dass einzelne Tabellen noch angepasst und ergänzt werden müssen, steht dem nicht entgegen. Die Erfahrungen, die die Standesämter jetzt damit machen, werden bei der Weiterentwicklung berücksichtigt.

Da alle Felder für die Nachweise freie Textfelder sind, kann der Inhalt dem jeweiligen Erfordernis entsprechend angepasst werden.

11. Juli 2022

Ein Vorgang, der ein Jahr lang nicht geöffnet wurde, erhält automatisch ein Löschkennzeichen, das berechnet wird aus dem aktuellen Datum und der konfigurierten Löschfrist für Vorgänge.

Zwei Beispiele:

- Am 1. Mai 2022 erhält ein Vorgang, der seit dem 1. Mai 2021 nicht mehr geöffnet wurde, bei einer Löschfrist von 30 Tagen das Löschdatum 31. Mai 2022.

- Am 1. Mai 2022 erhält ein Vorgang, der seit dem 1. Mai 2021 nicht mehr geöffnet wurde, bei einer Löschfrist von 365 Tagen das Löschdatum 1. Mai 2023.

11. Juli 2022

Der AutiSta Zeichensatz unterstützt die Eingabe von lateinischen Buchstaben mit Zusatzzeichen (diakritischen Zeichen), die für die Wiedergabe von Namen aus anderen Sprachen als der deutschen in den Personenstandsregistern erforderlich sind. Die zu verwendenden Zeichen sind durch Transliterationsnormen (ISO) festgelegt.

Für die Speicherung und die Datenübermittlung dieser Zeichen wurde bisher der Standard String.Latin verwendet, allerdings in unterschiedlichen Versionen für die Speicherung in den Personenstandsregistern (XPSR) und für die Übermittlung von Daten aus diesen Registern an andere Standesämter und Behörden (XPS).

Im November 2021 wurde der Standard String.Latin durch die Norm DIN SPEC 91379, die auf dem Standard String.Latin 1.1.1 basiert, abgelöst, sodass nun ein einheitlicher Standard gilt.

Für die Darstellung der Zeichen in den Eingabefeldern wird seit AutiSta 12.0 der Font Calibri verwendet, und für die PDF/As der elektronischen Register und Mitteilungen sowie die Ausdrucke der Font Courier.

Fehlen im AutiSta Zeichensatz Zeichen, die nachweislich zu verwenden sind, werden sie mit dem nächst möglichen Update eingeführt. Dabei sind gegebenenfalls die beiden Fonts anzupassen, sowie die Speicherung in der Datenbank und die Suche in den Suchverzeichnissen.

11. Juli 2022

Geburten und Sterbefälle, die sich auf der Fahrt in einem Fahrzeug ereigneten, werden in dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk die Mutter oder die verstorbene Person aus dem Fahrzeug gebracht wurden.

Dieses Standesamt teilt dem Standesamt, in dessen Bezirk sich der Personenstandsfall ereignet hat, die Beurkundung formlos mit, denn die Personenstandsverordnung sieht dafür keine spezielle Mitteilung vor und auch keine Regelung, wie mit der Mitteilung zu verfahren wäre. Es liegt demnach im Ermessen des Empfängers, wie er organisatorisch mit der Information umgeht, um bei einer späteren Anfrage, zum Beispiel auf Ausstellung einer Urkunde, auf das den Eintrag führende Standesamt verweisen zu können.

Immer wieder zur Diskussion steht eine Referenzbeurkundung im Standesamt des Ereignisses. Damit könnten Anfragen beim Ereignisstandesamt an das den Eintrag führende Standesamt verwiesen werden.

In Erwartung einer späteren Regelung zur Errichtung von Referenzeinträgen wurde als Übergangslösung im Fachverfahren das Hilfskonstrukt der referenzierten Standesämter eingeführt. Mit diesem komplexen Verfahren konnte die Tabelle der verwalteten Standesämter um fiktive Standesämter erweitert werden. Mit AutiSta 12.0 wurde diese Speicherung von Daten außerhalb des Registers eingestellt, mit AutiSta 12.2 wird der Referenzeintrag nun gelöscht.

Damit kann auf die bisher dort eingetragenen Referenzstandesämter nicht mehr zugegriffen werden.

11. Juli 2022

Um die Möglichkeit der Verwendung von Kopfbögen im Fachverfahren zu prüfen, wurde eine repräsentative Anzahl von Schreiben von Städten und Gemeinden daraufhin analysiert, ob sich ein Muster ergeben könnte. Dabei wurde festgestellt, dass die Kopfbögen hinsichtlich der Absenderangaben, der Kontaktdaten, des Betreffs und des für den Inhalt verbleibenden Raums so unterschiedlich gestaltet sind, dass sie mit den Mitteln des Fachverfahrens nicht bedient werden können.

Das einfache Schreiben, das AutiSta als Begleitschreiben bei der Übersendung von Urkunden und zur Unterrichtung der ausländischen Eltern nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes (§ 4 Abs. 3 StAG) anbietet, wird in einem neutralen Standardlayout erzeugt, wie auch alle anderen Dokumente, die das Standesamt ausstellt.