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Der Verlag für Standesamtswesen gilt als führender Fachverlag und Softwarehersteller im Bereich des Personenstandswesens. Er stellt den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden sowie allen, die sich mit dem Personenstandsrecht auseinandersetzen, Fachliteratur zur Verfügung. Für die Qualität stehen Autoren aus Wissenschaft und Verwaltung. Mit den Softwareprodukten AutiSta und ePR-Server entwickelt der Verlag seit Jahrzehnten Expertensysteme für die besonderen Anforderungen in den Standesämtern, auch zur Umsetzung des OZG. Fachliche Kompetenz im Personenstandswesen und technische Kompetenz in der Softwareentwicklung zeichnen den Verlag aus.

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Software

AutiSta Update 13.0

Neue FAQs

Mit Stichtag 1. November wurde die Version AutiSta 13.0 in den Standesämtern produktiv gesetzt.

Fachliteratur

StAZ Aktuell

Online-Version des aktuellen Jahrgangs

Die Online-Ausgabe des Oktober-Heftes steht allen Abonnenten von StAZ Aktuell seit dem 24. Oktober in der ElBib zur Verfügung.

Software

RegX-IDKind

Ankündigung

Mit dem AutiSta Update 13.0 wird das neue Modul RegX-IDKind ausgeliefert.


 

ElBib
Ortsbuch

Verzeichnis der Gemeinden seit 1900 einschließlich der eingemeindeten Gemeinden mit ihren Standesämtern, zuständigen ­Behörden, Gerichten und Konsulaten



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5. November 2025

Die Personenstandsverordnung schreibt einerseits vor, bei der Nacherfassung von Personenstandseinträgen den Sachverhalt so zu übernehmen, dass der personenstandsrechtliche Verlauf nachvollziehbar ist, andererseits sind nur Daten zu übernehmen, die in den elektronischen Personenstandsregistern zur Speicherung vorgesehen sind (§ 69 Abs. 1 PStV).

Das kann im Geburtenregister zu Fragen führen, wenn zum Beispiel eine frühere Rechtsbeziehung weggefallen ist. Dazu gehört auch die bis zur Reform des Kindschaftsrechts (1998) vorgesehene Möglichkeit der Legitimation und der Ehelicherklärung, die bisher sowohl im Bereich GA als auch im Bereich GT bearbeitet werden konnten.

Mit dem Update auf AutiSta 13 ist im Bereich GA auch für die Nacherfassung nur noch die Folgebeurkundung über die Vaterschaft, deren Nichtbestehen und die Mutterschaft vorgesehen. Da die Alteinträge Bestandteil der Sammelakte werden (§ 69 Abs. 5 PStV), können auch keine Informationen zum Sachverhalt verloren gehen.

Leider führen die aktuellen Leittexte auf der Eingangsmaske in GA derzeit in die Irre. Sie werden kurzfristig überarbeitet. Eine Anleitung zum Verfahren in GT wurde neben der IzA in der Dokumentation von AutiSta zur Verfügung gestellt.

4. November 2025

Der synchrone Datenabruf (Datenabruf Stufe 3) wurde mit AutiSta 13 zum 1. November bundesweit eingeführt.

Damit können Standesämter Daten in Echtzeit bei anderen Standesämtern abrufen. Dafür wurde in den Rechenzentren eine neue und komplexe Technik aufgebaut, die viele Systeme miteinander verbindet.

Bei jedem Abruf läuft die Nachricht über mehrere technische Stationen (z.B. XTA2, Intermediär, OSCI).

Alle diese Systeme müssen gleichzeitig und fehlerfrei funktionieren – sowohl beim anfragenden als auch beim antwortenden Standesamt. (siehe auch Update-Anleitungen)

Wenn eines dieser Systeme ein Problem hat, sendet dieses eine technische Fehlermeldung an das anfragende Standesamt zurück und sie wird in AutiSta angezeigt.

Das bedeutet: Auch wenn der Fehler nicht im eigenen Rechenzentrum liegt, kann er in AutiSta sichtbar werden, wenn ein Abruf an ein Standesamt eines anderen Betreibers gesendet wurde.

Solche Fehler müssen in der Regel von den Rechenzentren untersucht und behoben werden, oft gemeinsam mit den Softwareherstellern und ggf. auch mit der KoSIT.

Bitte melden Sie daher alle technischen Fehlermeldungen zuerst an Ihr Rechenzentrum.

Da mit dem Start am 1. November erstmals viele Systeme und Komponenten bundesweit in Echtzeit zusammenarbeiten, kann es in den ersten Tagen noch zu technischen Störungen und Abstimmungsproblemen kommen.

Diese werden Schritt für Schritt durch die Rechenzentren und beteiligten Partner behoben.

Bis alles stabil und reibungslos läuft, ist etwas Geduld erforderlich.

4. Juli 2025

Der Formularserver wird in AutiSta über das Menü Extras/Formularserver aufgerufen. Im Anschluss öffnet sich der von Rechenzentrum hinterlegte Internetbrowser. Die Weiterleitung auf die Webseite des Formularservers erfolgt automatisch.

Beim Aufruf eines Formulars in dem Formularserver wird die zugehörige PDF-Datei geöffnet. Das Formular kann entweder direkt im Browser bearbeitet werden oder erst heruntergeladen und anschließend mit einem externen Programm (z.B. Acrobat Reader) geöffnet werden. 

Wie die PDF-Datei im Internetbrowser geöffnet wird und welches Programm zum Bearbeiten der PDF-Dateien genutzt wird, kann administrativ festgelegt werden. Abhängig davon, ob der lokal installierte Browser am Standesamtsrechner gestartet wird oder der Browser auf den Terminalservern des Rechenzentrums, ist entweder die IT-Abteilung der Gemeinde oder die Administration im Rechenzentrum zuständig.

Eingabe diakritischer Zeichen

Zur Eingabe diakritischer Zeichen wird die Windows-Zeichentabelle verwendet. Diese wird mit der Tastenkombination Windows-Taste + R und anschließender Eingabe des Befehls charmap geöffnet.

Abbildung FAQ

Das gewünschte Zeichen wird in der Zeichentabelle ausgewählt, über Strg+C in die Zwischenablage kopiert und mit Strg+V an der entsprechenden Stelle im Formular eingefügt.

Abb. FAQ

 

4. Juli 2025

Aus unterschiedlichen Gründen wird die Bearbeitung eines Personenstandseintrags in AutiSta gelegentlich nicht korrekt abgeschlossen.

Befindet sich ein Personenstandseintrag deshalb noch im Zustand der Bearbeitung – etwa, weil eine Nacherfassung nicht abgeschlossen oder eine (Folge-)Beurkundung noch nicht vollständig verfügt wurde – wird dieser automatisch durch das Registerverfahren für eine weitere Bearbeitung gesperrt. 

Die Anlegung eines neuen Vorgangs zu dem Personenstandseintrag ist nicht möglich.

Wurde die Bearbeitung des Eintrags versehentlich nicht ordnungsgemäß abgeschlossen ist die Eintragssperre manuell zu lösen.

FAQ-Abbildung

Die manuelle Aufhebung der Eintragssperre ist über den Menüpunkt „Register > Eintragssperren lösen“ möglich. Danach kann ein neuer Vorgang erstellt werden.

4. Juni 2025

Die Registernummern werden vom Registerverfahren vergeben und damit für einen bestimmten Eintrag reserviert. Kommt dieser Eintrag dann nicht zustande, kann die Nummer nicht für einen anderen Eintrag verwendet werden. Sie wird im Jahresabschluss als nicht verwendete Eintragsnummer ausgewiesen.