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Zwei neue Webumfragen

Geburtsbeurkundung / Berichtigung von Hinweisen und Nachricht an ZTR

Wir laden Sie ein, an zwei Webumfragen teilzunehmen.

Fachliteratur

AutiSta Arbeitsmittel online

Neues Online-Werk

AutiSta Basiswissen wurde aktualisiert und auf den Stand von AutiSta 13.0 gebracht. Zeitgleich bieten wir ein neues Gesamtpaket »AutiSta Arbeitsmittel« an.

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Informationen aus dem Verlag

Online-Vortrag

Unseren 30-minütigen Vortrag über die Entwicklungen rund um AutiSta, die Umsetzung der neuen Gesetze und über Neuigkeiten zur Fachliteratur halten wir auch wieder online. 


 


 

27. März 2026
Vereinigtes Königreich/England und Wales

Veränderung im Bereich der Familiengerichtsbarkeit

Nach einer erfolgreichen Pilotphase, die 10 von 43 Gerichtszuständigkeitsbereichen betraf, sollen in England und Wales in der Familiengerichtsbarkeit nun flächendeckend sogenannte kinderzentrierte Gerichte (Child Focused Courts) implementiert werden.

27. März 2026

Webinar zum Namensrecht

Die goldwerth UG veranstaltet am 5.5.2026 um 9 Uhr ein Webinar zum Thema »Die Reform des Ehe- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts«.


 

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24.03.2026

Wird unmittelbar nach der Verfügung in das Sterberegister ein Fehler festgestellt, der ohne Beteiligung des Gerichts berichtigt werden kann, wird in Einzelfällen der Vorgang im Bereich SE abgeschlossen, ohne die XPS-Nachricht 065010 an das ZTR zu senden.

Wird dann mit einer Folgebeurkundung der Eintrag berichtigt und die XPS-Nachricht 064100 an das ZTR übermittelt, kann diese Nachricht - ohne die erste Nachricht über den Sterbefall - im Zentralen Testamentsregister keiner Person zugeordnet und damit nicht bearbeitet werden.

Ist in solchen Fällen der Sterbefall im Bereich SE noch verfügbar, ist dort zuerst die Nachricht 065010 an das ZTR zu versenden und danach im Bereich SB die Nachricht 064100.

24.03.2026

Die Nachricht 065010 an das Zentrale Testamentsregister erwartet für dessen Aufgaben bestimmte Angaben (sogenannte Pflichtfelder), die für die Beurkundung eines Sterbefalls nicht erforderlich sind und aus unterschiedlichen Gründen im Einzelfall im Standesamt nicht aufgenommen werden.

So sterben zunehmend Menschen, die keine Angehörigen mehr haben und zu denen auch nicht immer die erforderlichen Nachweise vorliegen. Das Fehlen bestimmter Daten kann dann zu einem Schemafehler führen, so dass die Nachricht nicht an das ZTR übermittelt wird.

Das betrifft regelmäßig den Familienstand, der ein Pflichtfeld, aber nicht immer bekannt ist. Für diese Fälle ist die Angabe nicht bekannt vorgesehen (siehe Codetabelle). Fehlt die Angabe, weil die verstorbene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, ergänzt das Fachverfahren das Feld automatisch durch die Angabe Ledig.

Für die Beurkundung einer unbekannten Person steht im Feld Familienname eine Codetabelle zur Verfügung (Unbekannter Mann, Unbekannte Frau, Unbekannte Person). Bleibt das Feld leer, kommt es zu einem Schemafehler und die Nachricht wird nicht versendet.

8. Januar 2026

Problem

Mit der Version XPS 25.11 wurde die Nachricht an das ZTR auf Wunsch der Nachlassgerichte um den Nachweis über den Tod des vorverstorbenen Ehegatten ergänzt. Dabei wurde, von allen Beteiligten nicht wahrgenommen, der Datentyp für diese Registerdaten geändert, das Jahr der Erstbeurkundung, das bisher ein optionales Feld war, wurde zu einem Pflichtfeld.

Das hat nun zur Folge, dass Sterbeeinträge eines vorverstorbenen Ehegatten aus dem Ausland (Familienstand der verstorbenen Person ist verwitwet), die nicht immer ein Datenfeld für das Eintragsjahr enthalten, gegen das Schema verstoßen und abgewiesen werden.

Abbildung FAQ

Abb. 1

Wenn das Eintragsjahr für den Sterbeeintrag des vorverstorbenen Ehegatten fehlt, wird die abgebildete Fehlermeldung in der Druckauswahl angezeigt.

Zwischenlösung

In solchen Fällen ist als Zwischenlösung im Datenfeld für das Eintragsjahr >1800< einzugeben. Damit wird das aktuelle Schema nicht verletzt, aber es ist nachvollziehbar, dass es keine Eintragungsnummer gibt.

Lösung

Die Nachricht 065010 wird mit der Version XPS 26.11 geändert, das Feld Jahr der Eintragsnummer wird wieder als optionales Feld definiert.

21. November 2025

Die Angaben eines Ansprechpartners sind in den Urkundenbereichen für das Begleitschreiben vorgesehen. Die Masken für die dafür erforderlichen Angaben werden über das Steuerfeld Begleitschreiben aufgerufen, seit AutiSta 13.0 auch die Maske Ansprechpartner.

Bei der Änderung wurde übersehen, dass der Ansprechpartner auch bei der Ausstellung einer Rechnung über den Befehl Kosten gebraucht wird.

Mit dem nächsten Update wird dafür ein entsprechendes Steuerfeld eingeführt.

21. November 2025

Die Anforderungen von Urkunden mit den Portal-Nachrichten 081030, 082030, 083030 und 084030 enthalten für die verschiedenen Urkunden auch die Angaben der in den Bundesländern jeweils geltenden Kosten.

Da die anfordernden Standesämter und die die Urkunden ausstellenden Standesämter nicht immer demselben Bundesland angehören, und damit im Einzelfall vom ausstellenden Standesamt andere Kosten veranschlagt würden als vom anfordernden Portal vorgesehen, werden die mit der Nachricht übermittelten Daten für die Urkunden nicht mehr automatisch in die Vorgangsbearbeitung von AutiSta übernommen.

Welche Gebühren jeweils für welche Urkunden zu erheben und welche kostenfrei sind, muss das registerführende Standesamt nach seinen Vorschriften entscheiden. Das Fachverfahren übernimmt die Anzahl von Urkunden im Standardformat immer als gebührenpflichtig.

21. November 2025

Mit dem synchronen Datenabruf (Stufe 3) wurde die Funktion Mitteilung, mit der die PDFs der Antworten angezeigt werden, verändert, damit die Abrufe mehrfach aufgerufen werden können.

Dasselbe Verfahren wird nun auch für die Antworten der Ausländerbehörden eingesetzt, wo es nicht passt.

Die Korrektur ist für das Update auf AutiSta 13.1 (Mai 2026) vorgesehen. Bis dahin muss leider konventionell gearbeitet werden.

21. Novemmber 2025

Mit dem synchronen Datenabruf (Stufe 3) wird geprüft, ob ein elektronischer Eintrag vorliegt. Wenn nicht, wird mit der oben angegebenen Meldung geantwortet. Dieselbe Meldung wird verwendet, wenn der Eintrag einen Sperrvermerk trägt.

In beiden Fällen wird, automatisch, die Nachricht 018050 mit der Angabe zurückgeschickt, dass - und in den meisten Fällen auch warum - der Abruf nicht erfolgreich war. Beim angefragten Standesamt erscheint die Nachricht 018010 dann im Posteingang in der Rubrik GU Auskunft. Mit der Bearbeitung nach Stufe 1 des Datenabrufs, gegebenenfalls nach Nacherfassung, kann die Anfrage danach in der Regel beantwortet werden.