Erlangung der Staatsangehörigkeit erschwert
Am 29.4.2026 hat der schwedische Reichstag Verschärfungen zum Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Damit wird u.a. das Wohnsitzerfordernis für die Erlangung der Staatsangehörigkeit von fünf auf acht Jahre angehoben; für bestimmte Personen (Angehörige nordischer Staaten, Staatenlose, Flüchtlinge) gelten kürzere Fristen. Aspiranten müssen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Zudem werden Anforderungen an die Kenntnis der schwedischen Sprache und Kenntnisse über die schwedische Gesellschaft gestellt. Für Kinder muss künftig ein eigener Antrag gestellt werden.
Die meisten Bestimmungen treten am 6.6.2026 in Kraft. Die Regelungen zur Durchführung einer Sprachprüfung treten am 1.10.2027 oder zu einem durch die Regierung festzulegenden früheren Zeitpunkt in Kraft. Das Datum des Inkrafttretens der Vorschriften über eine Prüfung der Kenntnisse über die schwedische Gesellschaft wird durch die Regierung festgelegt.
Link zu Information der schwedischen Migrationsbehörde
Link zu Information des Reichstages über die Abstimmung
Link zu Information der Regierungskanzlei über den Gesetzentwurf