Am 20.5.2026 hat der schwedische Reichstag Änderungen der Staatsverfassung zugestimmt. Diese betreffen u.a. die Einführung eines Grundrechts auf Abtreibung sowie die Einführung der Möglichkeit des Staatsangehörigkeitsentzugs bei Doppelstaatern
Am 29.4.2026 hat der schwedische Reichstag Verschärfungen zum Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Damit wird u.a. das Wohnsitzerfordernis für die Erlangung der Staatsangehörigkeit von fünf auf acht Jahre angehoben;
Neben Deutschland (Einspruch am 7.1.2025; BGBl. 2025 II Nr. 26, S. 1) haben folgende weitere Staaten gegen die bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung Lettlands
Das Protokoll Nr. 16 betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK zur Europäischen Menschenrechtskonvention v. 4.11.1950 ist für Schweden am 1.4.2025 in Kraft getreten.
Das Oberste Gericht Schwedens (Högsta domstolen) hat ein Strafurteil, mit dem eine Frau u.a. wegen schwerer Geldwäsche zu einer 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war, aufgehoben.
Schweden hat seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angebrachten Vorbehalte für weitere fünf Jahre erneuert.
Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird für Malta nach Maßgabe von Vorbehalten zu Art. 11, 14 und 32 des Übereinkommens am 10.3.2020 in Kraft treten.
Schweden hat am 14.11.2019 seine Vorbehalte zu den Art. 8 und 24 Abs. 1 lit. b des UN-Übereinkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zurückgezogen.