Verfassungsänderungen in erster Abstimmung gebilligt
Am 20.5.2026 hat der schwedische Reichstag Änderungen der Staatsverfassung zugestimmt. Diese betreffen u.a. die Einführung eines Grundrechts auf Abtreibung sowie die Einführung der Möglichkeit des Staatsangehörigkeitsentzugs bei Doppelstaatern, wenn diese die Staatsangehörigkeit durch unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten erlangt haben, oder Verbrechen begangen haben, die Schwedens vitalen Interessen Schaden zufügen.
Die Änderung eines der vier Grundgesetze mit Verfassungsrang bedarf in Schweden zweier Reichstagsabstimmungen, von denen die zweite nach einer Neuwahl des Reichstags erfolgen muss. Die nächste Reichstagswahl soll am 13.9.2026 stattfinden. Sofern die Änderungen danach bestätigt werden, werden sie am 1.1.2027 in Kraft treten. Beobachter gehen davon aus, dass das der Fall sein wird.