Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Neben Deutschland (Einspruch am 7.1.2025; BGBl. 2025 II Nr. 26, S. 1) haben folgende weitere Staaten gegen die bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung Lettlands (BGBl. 2024 II Nr. 48) zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Einspruch erhoben: Finnland am 10.1.2025, die Niederlande am 9.1.2025, Norwegen am 7.1.2025, Österreich am 30.12.2024 (BGBl. 2025 II Nr. 26, S. 2), die Schweiz am 19.12.2024 (BGBl. 2025 II Nr. 19) und Schweden am 10.1.2025 (BGBl. 2025 II Nr. 37). Die Einsprüche schließen jedoch das Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen den genannten Staaten und Lettland nicht aus.
Quelle: Erklärungen der Einsprüche abrufbar unter www.conventions.coe.int (SEV Nr. 210)