Norwegen

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Regelung zum Staatsangehörigkeitsentzug

Am 12.3.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Verlust der Staatsangehörigkeit aus Gründen des grundlegenden nationalen Interesses) in Kraft gesetzt worden.

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LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ II betreffend Rechtsbehelfe) und Anhang IX wurden laut Notifizierung vom 11.4. und 27.5.2016 geändert.

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KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Norwegen am 1.7.2016 und für Serbien am 1.11.2016 in Kraft treten.
Quellen: BGBl. 2016 II 472;  (Zentrale Behörden, Vorbehelte, Erklärungen - Haager Übk. Nr. 34)

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Haager Unterhaltsübereinkommen vom 23.11.2007

Das Haager Übereinkommen vom 23.11. 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird nach Hinterlegung der erforderlichen zweiten Ratifikationsurkunde durch Albanien am 1.1.2013 in Kraft treten.
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