28. April 2021
Norwegen

Regelung zum Staatsangehörigkeitsentzug

Am 12.3.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Verlust der Staatsangehörigkeit aus Gründen des grundlegenden nationalen Interesses) in Kraft gesetzt worden. Das Gesetz fügt einen neuen § 26b ins Staatsangehörigkeitsgesetz ein. Dieser sieht vor, dass Doppelstaatern im Hinblick auf grundlegende nationale Interessen die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, wenn sie sich in einer Weise verhalten, die geeignet ist, solche Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen.

Link zum Gesetzestext

Link zur Anordnung des Inkrafttretens