Lettland

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Neue Möglichkeit zum Entzug der Staatsangehörigkeit

Im April 2022 hat die Saeima (das lettische Parlament) Änderungen zum Staatsbürgerschaftsgesetz verabschiedet, die vorsehen, dass Personen, die Völkermord, Verbrechen gegen den Frieden, die territoriale Integrität und die verfassungsmäßige Ordnung eines demokratischen Staates unterstützen, die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.

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Staatsangehörigkeit der Kinder von Nichtbürgern

Das lettische Parlament (Saeima) hat am 17.10.2019 ein Gesetz verabschiedet, dem zufolge ab dem 1.1.2020 in Lettland geborene Kinder sogenannter Nichtbürger die lettische Staatsangehörigkeit erhalten, soweit sich nicht die Eltern darauf einigen, dass sie eine andere Staatsangehörigkeit erhalten sollen.

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Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am 1.5.2007 und Polen am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 165

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