Lettland

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK vom 4.11.1950 wird für Lettland am 1.3.2026 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

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Neue Möglichkeit zum Entzug der Staatsangehörigkeit

Im April 2022 hat die Saeima (das lettische Parlament) Änderungen zum Staatsbürgerschaftsgesetz verabschiedet, die vorsehen, dass Personen, die Völkermord, Verbrechen gegen den Frieden, die territoriale Integrität und die verfassungsmäßige Ordnung eines demokratischen Staates unterstützen, die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.

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Staatsangehörigkeit der Kinder von Nichtbürgern

Das lettische Parlament (Saeima) hat am 17.10.2019 ein Gesetz verabschiedet, dem zufolge ab dem 1.1.2020 in Lettland geborene Kinder sogenannter Nichtbürger die lettische Staatsangehörigkeit erhalten, soweit sich nicht die Eltern darauf einigen, dass sie eine andere Staatsangehörigkeit erhalten sollen.

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