14. Dezember 2023
Lettland

Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare

Das lettische Parlament, die Saeima, hat am 9.11.2023 mit knapper Mehrheit Gesetzesänderungen zur Einführung eingetragener Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet. Zentral ist dabei eine entsprechende Änderung des Notariatsgesetzes. Dies bedeutet explizit nicht, dass verpartnerte Paare nun mit Eheleuten gleichgestellt werden. Die neuen Regelungen sollen im Juli 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz bedarf jedoch noch der Ausfertigung durch den lettischen Präsidenten. 34 Oppositionsabgeordnete haben ein Ersuchen an diesen gerichtet und ihn aufgefordert, die Ausfertigung der Änderungen des Notariatsgesetzes um zwei Monate, d. h. bis zum 9.1.2024, auszusetzen, um bis dahin Unterschriften für ein Referendum über das Gesetz sammeln zu können. Das von der Verfassung vorgeschriebene nötige Quorum für einen solchen Antrag (ein Drittel der Abgeordneten) wurde damit knapp erreicht. Der Präsident hat dem Ersuchen deshalb mit einer Verlautbarung vom 13.11.2023 stattgegeben. Ein Referendum kommt bei Unterschrift von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten, d. h. 154241 Unterschriften, zustande. Die Erfolgsaussichten der Unterschriftensammlung sind derzeit offen; das gilt auch für den Ausgang eines möglichen Referendums.

Link zur Verlautbarung des Präsidenten zur Aussetzung mit dem Text der Änderungen im Notariatsgesetz (in lettischer Sprache)