25. April 2024
Lettland, Griechenland, Irland, Kroatien

Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Das Europaratsübereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird nach seinem Art 75 Abs 4 für Lettland am 1.5.2024 nach Maßgabe eines Vorbehalts und einer Erklärung in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 48; Vorbehalt und Erklärung www.conventions.coe.int 

Zudem gab es zum selben Abkommen folgende Entwicklungen:

Griechenland: Erneuerung des Vorbehalts zu Art. 44 Abs. 1 lit e, Abs. 3 u 4 Übk. m.W.v. 1.10.2023 für weitere 5 Jahre (BGBl. 2024 II Nr. 140)

Irland: Erneuerung des Vorbehalts zu Art. 44 Abs. 3 m.W.v. 1.7.2024 für weitere 5 Jahre sowie Rückzug des Vorbehalts zu Art. 30 Abs. 2 am 28.3.2024 (BGBl. 2024 II Nr. 140)

Kroatien: Erneuerung des Vorbehalts zu Art. 30 Abs. 2 m.W.v. 1.10.2023 für weitere 5 Jahre (BGBl. 2024 II Nr. 108)