Mit einem Urteil vom 12.5.2023 (5A_81/2022) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Anerkennung einer nach deutschem Recht bestehenden statusrelevanten Vaterschaft, die aufgrund der ipso-iure-Umwandlung einer Zahlvaterschaft entstanden ist, nicht gegen den ordre public der Schweiz verstößt.