27. September 2023
Schweiz, Deutschland, Zypern

Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Zum Übereinkommen des Europarats vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt haben mehrere Mitgliedstaaten Erklärungen abgegeben:

Die Schweiz hat ihre Vorbehalte zu Art. 44, 55 und 59 für weitere fünf Jahre m.W.v. 1.4.2023 verlängert.

Quelle: BGBl. 2022 II 834

Deutschland hat seine Vorbehalte m.W.v, 1.2.2023 zurückgezogen.

Quelle: BGBl. 2023 II Nr. 33

Zypern hat die Vorbehalte zu Art 44 und 59 m.W.v. 1.3.2023 zurückgezogen und den Vorbehalt zu Art. 30 für weitere fünf Jahre m.W.v. 1.3.2023 verlängert.

Quelle: BGBl. 2023 II Nr. 101

Einsprüche (ohne Auswirkung auf das Inkrafttreten im Verhältnis dieser Staaten) gegen den Vorbehalt der Ukraine v. 18.7.2022 gab es durch Deutschland, Finnland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz.

Quelle: BGBl. 2023 II Nr. 264