28. Juni 2023
Schweiz

Streichung der Geschlechtsangabe nicht anerkennungsfähig

Mit einem Urteil vom 8.6.2023 (5A_391/2021) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Streichung der Geschlechtsangabe nach deutschem Recht nicht anerkannt werden und deshalb auch nicht ins Schweizer Personenstandsregister eingetragen werden kann. In der Schweiz sei der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag nach geltender Rechtslage unzulässig; hieran könne nur der Gesetzgeber etwas ändern und nicht das Bundesgericht als Teil der Judikative.

Link zu Medienmitteilung des Bundesgerichts