Argentinien

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Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

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Adoption post mortem für wirksam erklärt

Der argentinische Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia) hat die Entscheidung, ein Kind zum Adoptivkind einer Adoptivmutter zu erklären, die vor dem Abschluss des Adoptionsverfahrens tödlich verunglückt war, für rechtmäßig erachtet.
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Internetseite zu Zivilgesetzbuchentwurf

In Argentinien wurde eine neue offizielle Internetpräsenz geschaffen, die als Forum für die Diskussion über den Entwurf für das neue Zivil- und Handelsgesetzbuch gedacht ist.
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