Armenien

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Europarat

Im Bundesgesetzblatt sind mehrere amtliche Bekanntmachungen zum Europarat und mit diesem verbundenen Übereinkommen ergangen. 

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

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Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland

Das Haager Übereinkommen vom 12.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen tritt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Armenien am 3.4.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 302; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter

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Haager Übereinkommen über Zustellung

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist für Armenien am 1.2.2013 und für die Republik Moldau (nach Maßgabe von Erklärungen) ebenfalls am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 386

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