Bosnien und Herzegowina

IEK Aktuell

Protokoll Nr. 15 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 15 vom 24.6.2013 zur Änderung von Bestimmungen der EMRK (Art. 21, 23, 30, 35) mit dem Ziel der Gewährleistung der Effizienz des EGMR wurde m. W. v. 18.9.2020 von Bosnien und Herzegowina als vorletztem Mitglied des Europarats ratifiziert.

IEK Aktuell

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für Bosnien und Herzegowina am 17.8.2018 und für Slowenien am 25.8.2018 nach Maßgabe einer Erklärung in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II 256 und (Vorbehalte, Erklärungen)

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