Bolivien

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bolivien am 7.5.2018 in Kraft treten, hat aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12 Abs. 1 ApostilleÜ Geltung gegenüber Deutschland.
Quelle: (Übereinkommen Nr. 12)

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Eheschließung von Transgender-Personen

Das Oberste Wahlgericht hat am 27.6.2017 verfügt, dass Zivilehen von Transsexuellen und Transgender-Personen allein aufgrund der Vorlage eines Dokuments, das den Wechsel des Geschlechts belegt, anzuerkennen sind.

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Bolivien am 1.10.2016 in Kraft treten.

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Ausführungsverordnung zum Notariatsgesetz

In der Ausgabe 701 NEC der bolivianischen Gaceta Oficial ist das Decreto Supremo 2189 veröffentlicht worden, mit dem die Ausführungsverordnung (Reglamento) zum Gesetz über das plurinationale Notariat erlassen wurde.

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Fakultativprotokoll zur KRK tritt in Kraft

Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt.

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Notarielle Scheidung eingeführt

Der bolivianische Präsident Evo Morales hat am 25.1. das Gesetz über das plurinationale Notariat verkündet, das damit in Kraft getreten ist.

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