Brasilien

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Geschlechtseintrag einer nichtbinären Person

Medienberichten zufolge ist im September in Rio de Janeiro die Änderung des Geschlechtseintrags einer als Frau eingetragenen nichtbinären (d. h. sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlenden) Person in der Geburtsbeurkundung in „nicht spezifiziertes Geschlecht“ (sexo não especificado) gerichtlich autorisiert worden.

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Brasilien am 29.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1384

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HÜUnt 2007, HUP

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht werden für Brasilien am 1.11.2017 in Kraft treten.
Quelle: (Übk Nr 38 und 39)

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Sozioaffektive Elternschaft und biologische Elternschaft

Das Oberste Bundesgericht Brasiliens (Supremo Tribunal Federal, STF) hat am 21.9.2016 entschieden, dass das Bestehen einer sozioaffektiven Elternschaft eines nicht biologisch verwandten Mannes zu einem Kind den biologischen Vater des Kindes nicht von der elterlichen Verantwortung und entsprechenden Verpflichtungen entbindet.

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