Brasilien

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Brasilien am 29.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1384

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HÜUnt 2007, HUP

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht werden für Brasilien am 1.11.2017 in Kraft treten.
Quelle: (Übk Nr 38 und 39)

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Sozioaffektive Elternschaft und biologische Elternschaft

Das Oberste Bundesgericht Brasiliens (Supremo Tribunal Federal, STF) hat am 21.9.2016 entschieden, dass das Bestehen einer sozioaffektiven Elternschaft eines nicht biologisch verwandten Mannes zu einem Kind den biologischen Vater des Kindes nicht von der elterlichen Verantwortung und entsprechenden Verpflichtungen entbindet.

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Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird am 14.8.2016 für Brasilien und Marokko in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 12)
Postskriptum vom 26.9.2016:
Im Verhältnis Deutschlands zu Brasilien ist das Abkommen wie geplant in Kraft getreten (BGBl. 2016 II 1008), im Verhältnis Deutschlands zu Marokko ist es dagegen nach einem Einspruch Deutschlands nicht in Kraft getreten (a.a.O.).

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Geschäftsfähigkeit neu geregelt

Mit dem Gesetz Nr. 13.146 vom 6.7.2015 über die Inklusion von Personen mit Behinderung wurde das Recht der Geschäftsfähigkeit teilweise neu geregelt.

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