Das Tribunal de Justiça von Bahia hat mit einer im Amtsblatt (Diário da Justiça) veröffentlichten (generellen) Entscheidung gleichgeschlechtliche Ehen im Bundesstaat für möglich erklärt.
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Ein Notariat in der brasilianischen Stadt Tupã im Bundesstaat São Paulo hat eine Gemeinschaft eines Mannes und zweier Frauen als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft anerkannt.
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Das Tribunal Federal Regional für die erste Region Brasiliens hat beschlossen, die Zuständigkeit für Kindesentführungsfälle zu konzentrieren.
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Nach einem Urteil der 8. Zivilkammer des Tribunal de Justiça von Rio Grande do Sul ist ein Großvater zur Anfechtung der Vaterschaft in Bezug auf seinen Enkel berechtigt.
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Die Ausreise von Kindern und Jugendlichen aus Brasilien wurde durch Entschließung Nr 131 des Nationalen Justizrats vom 26.5.2011 neu geregelt.
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Mit Entscheidung vom 5.5.2011 hat das Oberste Brasilianische Bundesgericht nichteheliche homosexuelle Lebensgemeinschaften anerkannt und den heterosexuellen gleichgestellt.
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