Die Zivilkammer des spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) hat in einem mit 5 gegen 4 Stimmen gefällten Urteil entschieden, dass die Eintragung aufgrund einer Leihmutterschaft geborener Kinder als Kinder eines homosexuellen Ehepaares im spanischen Personenregister unzulässig ist.