Guyana

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Haager Adoptionsübereinkommen

Nachdem kein Einspruch gemäß Art. 44 Abs. 3 HAdoptÜ eingelegt wurde, ist das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption für Guyana am 1.6.2019 und für Honduras am 1.7.2019 auch im Verhältnis zu Deutschland in Kraft getreten.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt für Guyana am 18.4.2019 in Kraft.

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Guyana am 1.5.2019 in Kraft treten, Geltung im Verhältnis zu Deutschland tritt aber erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art 38 Abs. 3 HKÜ ein.
Quelle:   (Übk. Nr. 28)

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KSÜ

Das KSÜ wird am 1.12.2019 für zwei weitere Staaten in Kraft treten.

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Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für zwei amerikanische Länder in Kraft treten.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Guyana am 18.4.2019 in Kraft treten.

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