St. Kitts und Nevis

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HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption ist für St. Kitts und Nevis am 1.2.2021 in Kraft getreten; für Niger wird es am 1.9.2021 in Kraft treten. In beiden Fällen hat Deutschland keinen Einspruch nach Art. 44 Abs 3 HAdoptÜ eingelegt.

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Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wird für St. Kitts und Nevis am 1.2.2021 im Verhältnis zu den Vertragsstaaten in Kraft treten, die keinen Einspruch innerhalb von 6 Monaten gegen den Beitritt nach Art 44 Abs 3 HAdoptÜ einlegen.

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Wartezeit für Staatsangehörigkeitserwerb abgeschafft

Nach einem Bericht im St. Kitts-Nevis Observer hat das Regierungskabinett von St. Kitts und Nevis beschlossen, die Praxis zu ändern, nach der für den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Eheschließung eine dreijährige Wartezeit nach der Eheschließung gefordert wurde.

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