Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird für Marokko am 20.9.2013 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2013 II 1194
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist im Verhältnis zu Deutschland am 01.10.2010 in Kraft getreten.