Malta

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Einführung der Ehescheidung

Durch ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuchs ist in Malta mit Wirkung zum 1.10.2011 die Ehescheidung eingeführt worden. Zuvor hatte sich im Mai 2011 in einem Referendum eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für die Scheidung ausgesprochen. Voraussetzung einer Scheidung ist danach, dass die Eheleute während der vorausgehenden fünf Jahre mindestens vier Jahre lang getrennt gelebt haben und dass keine Aussicht auf Versöhnung besteht.
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Finnland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Portugal, Malta

Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 tritt für diese Staaten in Kraft.
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