Montenegro

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 zur EMRK betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK durch die höchsten Gerichte der Vertragsstaaten wird für Montenegro am 1.6.2023 in Kraft treten.

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Fakultativprotokoll zur KRK tritt in Kraft

Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt.

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Neues IPR-Gesetz erlassen

Am 23.12.2013 ist in Montenegro ein neues Gesetz über das internationale Privatrecht verabschiedet worden.

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Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen gilt für Kolumbien und Montenegro im Verhältnis zu Deutschland seit dem 9.8. 2013
Quelle: BGBl 2013 II 1275

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