Philippinen

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HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für die Philippinen am 1.10.2020 in Kraft treten, wenn keiner der gegenwärtigen Vertragsstaaten einen Einspruch gegen diesen Beitritt nach Art. 28 HZÜ einlegt.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt für Guyana am 18.4.2019 in Kraft.

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für die Philippinen am 14.5.2019 in Kraft treten; im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn dieses bis dahin keinen Einspruch einlegt.
Quelle: (Übk. Nr. 12)

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Auslandsscheidung anerkannt

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat am 24.4.2018 ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung einer philippinischen Staatsangehörigen von einem Japaner anzuerkennen ist, obwohl die Initiative dazu von der Philippinerin ausgegangen war.

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für die Russische Föderation am 1.4.2016 in Kraft treten.

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Internationale Abkommen

Das UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.9.1954 gilt für Nigeria seit 19.12.2011 und für die Philippinen seit 21.12.2011.
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