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Neues IPR-Gesetz

Das neue Gesetz über das Internationale Privatrecht vom 4.2.2011 ist am 16.5.2011 in Kraft getreten. Im Personen- und Familienrecht bildet weiterhin die Staatsangehörigkeit den Hauptanknüpfungspunkt. Bei Mehrfachstaatsangehörigkeit gilt polnisches Recht, wenn eine der Staatsangehörigkeiten die polnische ist.
Quelle: Dziennik Ustaw 2011, Nr. 80 Pos.432.

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