Portugal

IEK Aktuell

Übereinkommen zur Staatenlosigkeit

Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30.8.1961 gilt für Portugal ab dem 30.12.2012.
Quelle: BGBl 2012 II 1559
Das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen gilt für Portugal mit Vorbehalt zu Art. 38 Abs. 1 seit dem 30.12.2012.
Quelle: BGBl 2012 II 1558

IEK Aktuell

Finnland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Portugal, Malta

Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 tritt für diese Staaten in Kraft.
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