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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Ruanda am 5.6.2024 in Kraft treten. Aufgrund eines Einspruchs Deutschlands nach Art. 12 Abs. 3 HApostilleÜ tritt das Übereinkommen jedoch nicht im Verhältnis zu Deutschland in Kraft.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation  wird für Ruanda am 5.6.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die bis zu diesem Datum keinen Einspruch gemäß Art 12 HApostilleÜ gegen den Beitritt einlegen.

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