Somalia

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Einsprüche gegen Vorbehalte zur KRK

Eine Reihe von Staaten hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 (vgl. BGBl. 2015 II S. 1600) zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes (betreffend die Art. 14, 20 und 21 sowie jede andere Bestimmung, die der Scharia zuwiderläuft) Einspruch erhoben.

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Die Niederlande haben gegen die Vorbehalte  Somalias vom 1.10.2015 zu Art. 14, 20 und 21 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Einspruch eingelegt.

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Deutschland hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 zu den Artikeln 14, 20 und 21 des New Yorker UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Einspruch eingelegt.

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Das UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Somalia am 31.10.2015 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2015 II 1600; Vorbehalte siehe

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