Serbien

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HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Serbien am 1.2.2021 in Kraft treten.

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Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern ist am 1.11.1996 für Serbien in Kraft getreten.

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KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Norwegen am 1.7.2016 und für Serbien am 1.11.2016 in Kraft treten.
Quellen: BGBl. 2016 II 472;  (Zentrale Behörden, Vorbehelte, Erklärungen - Haager Übk. Nr. 34)

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KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird am 1.11.2016 für Serbien in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 34)

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Haager Kinderschutz- und Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Haiti, Kroatien und Serbien am 1.4.2014 in Kraft treten.
Quelle:

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