Togo

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Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist für Togo gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 am 12.10.2021 in Kraft getreten und tritt für die Republik Kongo gemäß Art. 39 Abs. 2 am 8.1.2024 in Kraft.

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