Nach Entscheidung Nr. 652 der Verfassungskammer des venezolanischen Tribunal Supremo vom 26.11.2021 sind die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs über Eheverträge verfassungskonform so auszulegen, dass Eheverträge vor und nach der Eheschließung geschlossen werden können.
Die Verfassungskammer des venezolanischen Tribunal Supremo hat am 2.6. 2015 entschieden, dass die in Art. 185 CC genannten Scheidungsgründe verfassungskonform so ausgelegt werden müssen, dass sie nicht abschließend sind.
Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Venezuelas hat Art. 57 des Zivilgesetzbuchs im Rahmen einer Nichtigkeitsklage für verfassungswidrig erklärt.