27. Juli 2022
Slowenien

Urteil des Verfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Mit einer Pressemeldung hat das slowenische Verfassungsgericht am 8.7.2022 bekannt gegeben, dass es am 16.6.2022 in zwei Urteilen (U-I-486/20 und Up-572/18) entschieden hat, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Eheschließung sowie ihr Ausschluss von der gemeinsamen Adoption gegen das Diskriminierungsverbot der Verfassung verstoßen und damit mit sofortiger Wirkung hinfällig sind. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, innerhalb von sechs Monaten entsprechende Gesetzesänderungen zu verabschieden. Gleichgeschlechtliche Eheschließungen und Adoptionen gleichgeschlechtlicher Paare unter denselben Bedingungen wie für verschiedengeschlechtliche sind jedoch ab sofort möglich.

Zur Begründung führte das Gericht u. a. aus, dass eine Diskriminierung vorliege, für die weder die Tradition in Slowenien, noch die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung eine Rechtfertigung sein könne. (Im Jahre 2015 war ein Gesetz zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen in einer Volksabstimmung gescheitert.) Es liege somit ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 der Verfassung vor.

Link zur Pressemeldung (in slowenischer Sprache)