13. Januar 2022

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online

Aktualisierung im Januar

Mit dem Januar-Update des Bergmann werden die Berichte zu Schweden und Ungarn auf den neuesten Stand gebracht.

Im Einzelnen:

Schweden

Die Aktualisierung betrifft punktuelle Reformen im Staatsangehörigkeits-, Kollisions- und Eherecht. Im Kindschaftsrecht erfolgte insbesondere eine Erweiterung der Bestimmungen über die Abstammung mit der Vermutung der Elternschaft der mit der Mutter verheirateten Frau und eine Ergänzung der Vorschriften zur Elternschaft von Partnern mit geänderter Geschlechtszugehörigkeit m. W. z. 1.1.2022. Zudem wurden im Bereich der Personensorge ergänzende Regelungen zur Stärkung der Position des Kindes m. W. v. 1.7.2021 eingeführt.

Ungarn

Der Bericht wurde unter Einarbeitung aktueller Rechtsprechung und jüngster Gesetzesänderungen auf den aktuellen Stand gebracht. Es ergaben sich punktuelle Änderungen sowohl im Staatsangehörigkeitsrecht als auch im Ehe- und Kindschaftsrecht. Berücksichtigt wurde insbesondere die mit einer Personenstandsnovelle einhergehende, politisch motivierte Verfassungsänderung vom 22.12.2020, wonach nunmehr verfassungsrechtlich festgeschrieben ist, dass die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist, und dass ein einmal registriertes Geburtsgeschlecht nicht geändert werden kann, obwohl dies auch schon zuvor einfachgesetzlich nicht möglich war.

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