Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Mit dem September-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« wird eine Neufassung des Berichts zu Cabo Verde vorgelegt. Der Bericht zu Schweden wird aktualisiert.
Im Einzelnen:
Cabo Verde
Nachdem sowohl im Staatsangehörigkeitsrecht als auch im Ehe- und Kindschaftsrecht grundlegende Rechtsänderungen erfolgt sind, wurde der Bericht völlig neu bearbeitet und im Umfang wesentlich erweitert. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist in der Verfassung, dem Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.8.2023 und der Staatsangehörigkeitsverordnung vom 13.6.2024 geregelt. Im Ehe- und Kindschaftsrecht sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen die Verfassung, das Zivilgesetzbuch, in das das Familienrecht wieder integriert wurde, nachdem es vorübergehend ein Familiengesetzbuch gegeben hatte, das Zivilprozessgesetzbuch vom 1.7.2010 i. d. F. vom 26. 5.2021, das Zivilregistergesetzbuch vom 19.12.2014 und das Kinder- und Jugendstatut vom 19. 12.2014.
Schweden
Die Überarbeitung des Berichts betrifft insbesondere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bei den Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitserwerbs durch Anmeldung und bei der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit m. W. v. 1.10.2024. Im Familienrecht erfolgten u. a. eine Neuerung durch die Einbeziehung der Mitmutterschaft als Elternschaft in das entsprechende Gesetz bei internationalen Sachverhalten m. W. v. 1.8.2024, im Elterngesetzbuch ein weiterer Ausbau des Kindeswohls im Rahmen der Personen- und der Vermögenssorge, einschließlich der Anpassung der Unterhaltssätze m. W. v. 1.1.2025, und im Ehegesetzbuch eine Ergänzung des Ehevermögensrechts m. W. v. 1.1.2023. Im Übrigen gilt m. W. v. 1.7.2025 ein neues Gesetz über die Feststellung des Geschlechts in besonderen Fällen, wonach eine Person bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihr im Melderegister eingetragenes Geschlecht ändern lassen kann.