Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Mit dem Oktober-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« wurde der Bericht zu Thailand auf den neuesten Stand gebracht. Zu zwei weiteren Berichten werden Hinweise auf neuere Rechtsentwicklungen gegeben.
Im Einzelnen:
Thailand
Der Bericht wurde umfassend überarbeitet. Infolge der über lange Jahre diskutierten Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe m.W.v. 23.1.2025 musste das Thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch insbesondere im 5. Buch über die Familie weitreichend den nunmehr geschlechtsneutralen Begriffen angepasst werden. In diesem Zusammenhang erfolgte u.a. auch die Einräumung des Rechts gleichgeschlechtlicher Ehegatten auf die gemeinsame Adoption eines minderjährigen Kindes mit Ehelichkeitsstatus. Der weitere von dieser Reform betroffene Normenbestand, so insbesondere das IPRG und das Reproduktionsmedizingesetz, erfuhr bislang keine gesetzliche Änderung. Lediglich zum Familienregistrierungsgesetz ergingen, ebenfalls m.W.v. 23.1.2025, zumindest zwei Verordnungen zur Anpassung an die neue Rechtslage, so eine Verordnung des Innenministeriums zur Ersetzung der bisherigen geschlechtsbezogenen Begriffe durch geschlechtsneutrale Bezeichnungen, unter ergänzender Anerkennung bestimmter Formen des Zusammenlebens als eheähnlich mit eingeschränkten Rechtsfolgen (u.a. Begründung eines Kindschaftsverhältnisses), sowie eine Verordnung des Außenministeriums zur Familienregistrierung im Ausland. Im Übrigen finden sich lediglich allgemeine Übergangsbestimmungen in den Sec. 66 – 68 TZHGB-ÄndG (Nr 24), BE 2567 m.W.v. 23.1.2025.
Malta
Es wird auf jüngste Entwicklungen hingewiesen.
Österreich
Es wird auf jüngste Entwicklungen hingewiesen.