Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Mit dem Februar-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« wird der Bericht zu Albanien aktualisiert; im Indien-Bericht werden fünf Regionalteile ergänzt, ein weiterer wird aktualisiert.
Im Einzelnen:
Albanien
Die umfassende Überarbeitung des Berichts betrifft im Staatsangehörigkeitsrecht m.W.v. 21.6.2024 einige grundlegende Änderungen beim Staatsangehörigkeitserwerb von Kindern ausländischer Eltern, bei der Einbürgerung sowie Modernisierungen im Verfahrensrecht. Im Übrigen wurde die bislang mögliche Einbürgerung aufgrund größerer wirtschaftlicher Investitionen (sog. »Goldene Pässe«) auf Drängen der EU-Kommission zwar einstweilen ausgesetzt, aber auch nach der diesbezüglichen Entscheidung des EuGH im Verfahren (C-181/23) gegen Malta v. 29.4.2025 noch nicht endgültig durch Gesetz aufgehoben. Mit Bedeutung für das Familienrecht erfolgten Neuerungen insbesondere in den dieses flankierenden Gesetzen wie einem neuen Asylgesetz v. 1.2.2021 mit Bestimmungen u.a. über die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige und Änderungen im Zivilstandsgesetz m.W.v. 20.7.2024 u.a. zur Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung. Im darstellenden Teil wurden die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt, so die Ratifizierung des Haager Unterhaltsprotokolls m.W.v. 1.10.2024, der aktuelle Stand der Unterhaltsbemessung sowie die neueste Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, und auf die fortbestehende Problematik im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft hingewiesen.
Indien
Es werden Regionalteile zu den Unionsstaaten Chhattisgarh, Madhya Pradesh und Maharashtra sowie den Unionsterritorien Jammu and Kashmir und Ladakh ergänzt. Der Regionalteil zum Unionsstaat Tripura wird aktualisiert.