Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Das Juli-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« bringt Überarbeitungen des Berichts zu Aserbaidschan und des Abschnitts zur Teilrechtsordnung Nordirland im Bericht zum Vereinigten Königreich. Der Bericht zu Kroatien wurde aktualisiert.
Im Einzelnen:
Aserbaidschan
Der Bericht wurde nach verschiedenen kleineren Gesetzesänderungen insbesondere im Ehe- und Kindschaftsrecht umfassend überarbeitet. Hervorzuheben sind folgende Neuerungen: Eine Eheschließung ist nur noch nach Erreichen des Ehemündigkeitsalters von 18 Jahren möglich; ein Dispens kann nicht mehr gewährt werden. Weggefallen ist damit auch die Emanzipation durch Eheschließung. Zahlreiche Gesetzesänderungen stehen im Zusammenhang mit der Etablierung eines elektronischen Informationssystems, mit dessen Hilfe bestimmte Bescheinigungen und Entscheidungen in elektronischer Form ausgestellt werden und zwischen Behörden zirkulieren können.
Kroatien
Die Aktualisierung des Berichts betrifft im Wesentlichen die Aufnahme eines neuen Gesetzes über den vorläufigen Unterhalt m.W.v. 1.1.2025, das das Vorgängergesetz v. 15.7.2014 ablöst und nunmehr u.a. auch volljährigen kroatischen Kindern mit Wohnsitz in Kroatien sowie entsprechend Minderjährigen ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr ein Recht auf staatlichen Unterhaltsvorschuss einräumt.
Vereinigtes Königreich
Der Abschnitt zur Teilrechtsordnung Nordirland im Bericht zum Vereinigten Königreich wurde nach umfassenden, im Zusammenhang mit dem Brexit und nachfolgenden Reformen stehenden Rechtsänderungen im Ehe- und Kindschaftsrecht grundlegend überarbeitet. Im Bericht zu Schottland erfolgt eine punktuelle Korrektur.