17. April 2023

Personenstandsgesetz

Taschenbuch

Die 20. Auflage umfasst die durch das am 1.11.2022 in Kraft getretene 3. PStRÄndG vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1744) veranlassten Änderungen insbesondere am PStG und der PStV.

Mehrere Vorschriften des 3. PStRÄndG, insbesondere die zur Einführung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung, treten wegen noch zu schaffender technischer Voraussetzungen erst am 1.11.2024 in Kraft. Sie sind in der vorliegenden 20. Auflage des Taschenbuchs noch nicht berücksichtigt. Nach wie vor ist darauf zu achten, dass einige bereits wegen des Zusammenhangs mit anderen Vorschriften aufgenommene Regelungen des Registermodernisierungsgesetzes erst durch besondere Bekanntmachung im BGBl. in Kraft gesetzt werden.

Als weiterer Schwerpunkt war das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) zu berücksichtigen, mit umfangreichen Rechtsänderungen, insbesondere im BGB.

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