07. Juni 2022

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 6/2022

Das Juni-Heft erscheint Mitte des Monats.

In seinem Beitrag »›Ungeklärte Identität‹ – ein tradierbarer Status?« kritisiert Heinrich Bornhofen, dass sich einschränkende Zusätze zur Identität oder Namensführung von Generation zu Generation weitervererben können und verweist insofern auf den Fachausschussbeitrag von Fabian Wall im gleichen Heft. Der Autor unterbreitet Vorschläge, wie hier Abhilfe geschaffen werden könnte.

Da nach schweizerischem Recht eine Vaterschaftsanerkennung nicht die Zustimmung der Mutter voraussetzt, untersucht Fabian Wall, ob andere Erklärungen der Mutter nach Schweizer Recht (namentlich ihre Zustimmung zu einer Sorgeerklärung des Vaters) als stillschweigende (konkludente) Zustimmung gewertet werden können. Eine zentrale Frage ist in diesem Zusammenhang, ob hierdurch auch die vom deutschen Recht geforderte Form gewahrt werden kann.

Nach Auffassung des OLG München kommt die Namenserteilung des unbewiesenen Familiennamens des einen Elternteils nicht in Betracht, wenn der Familienname des anderen Elternteils feststeht. Der BGH hat demgegenüber bislang nur über den Fall entschieden, dass sowohl der Name der Mutter als auch der Name des Vaters nicht nachgewiesen sind (BGH 3.2.2021, StAZ 2021, 171).

Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands
Geheftet, 32 Seiten, 77. Jahrgang 2024
169,00
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