07. Juli 2022

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 7/2022

Das Juli-Heft ist Mitte des Monats erschienen.

Aus Anlass der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 18.1.2022 setzt sich Felix Berner mit der nach wie vor umstrittenen Frage auseinander, wie sich eine Vater-Kind-Zuordnung zum Ex-Ehemann der Mutter aufgrund der sog. 300 Tage-Regel nach dessen (polnischem) Heimatrecht (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB) zu einer pränatalen Anerkennung der Vaterschaft nach dem deutschen Aufenthaltsrecht des Kindes (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB) verhält.

Für die kollisionsrechtliche Bewertung von Online-Eheschließungen ist wegen des Grundsatzes „Inlandsehe gleich Inlandsform“ (Art. 13 Abs. 4 EGBGB) der Ort der Eheschließung von entscheidender Bedeutung. Entgegen einer in der Literatur vertretenen Position (Gössl/Pflaum, StAZ 2022, 97 ff.) ist Fabian Wall in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des OLG Köln vom 8.3.2022 der Auffassung, dass der Aufenthaltsort der Eheschließenden ausschlaggebend sei. Eine Online-Heirat in den USA durch zwei Personen, die sich zum Zeitpunkt der Eheschließung im Bundesgebiet aufhalten, wäre damit nicht wirksam.

In einer Grundsatzentscheidung vom 3.3.2022 entwickelt das OLG Düsseldorf Maßstäbe, wie das Standesamt vorgehen sollte, wenn die für einen Personenstandsregistereintrag relevanten Tatsachen nicht oder nicht vollständig durch öffentliche oder andere Urkunden nachgewiesen werden können.